Stadt Rosenheim

Bauordnungsamt

Königstr. 24

83022 Rosenheim

Tel.: +49 (0) 80 31 / 365-1671

E-Mail: bauordnungsamt@rosenheim.de

 

Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Antrag auf Erteilung einer Änderungsbescheinigung

Allgemeine Hinweise
  • Die Beihilfe wird auf das Bezügekonto überwiesen.
  • Anträge sind bitte bis zum 5. des Monats einzureichen, um eine Auszahlung mit den nächsten Bezügen zu gewährleisten.
  • Bei erstmaliger Antragstellung oder auf Verlangen der Behilfestelle ist der Antrag vollständig auszufüllen.
  • In Folgeanträgen sind die Fragen 1-6 zwingend zu beantworten. Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen. Ggf. bitte Beiblatt für weitere Angaben verwenden.
Datenschutzerklärung

Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an die Stadt Rosenheim übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider der Stadt Rosenheim weitergeleitet.

Auswahl Antrag
Antragsteller/in
Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

Gleichzeitig wird für die geplante Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum die Erteilung eines
Negativattests nach § 250 Abs. 5 Satz 1 Alt. 2 BauGB beantragt (zur Eintragung ins Grundbuch
erforderlich).

Antrag auf Erteilung einer Änderungsbescheinigung
Daten der Bebauung
Abgeschlossene Einheiten
Anlagen

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