Stadt Rosenheim
Fahrerlaubnisbehörde
Westerndorfer Str. 88
83024 Rosenheim
Tel.: +49 (0) 80 31 / 365-8443
E-Mail: fahrerlaubnis@rosenheim.de
Begleitpersonen müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen oder EU/EWRFahrerlaubnis sein.
Die Fahrerlaubnisbehörde holt zur Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister ein. Eine Bestellung als Begleitperson scheidet aus, sofern zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen ist. In diesem Falle ergeht eine kostenpflichtige Ablehnung.
sofern Sie 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt
3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum hat
wenn sie unter der Wirkung eines der in der Anlage zu § 24a StVG genannten berauschenden Mittel steht (z. B. Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin, Designer Amphetamin)
Es besteht die Möglichkeit einer Teilnahme an einem Vorbereitungskurs.
Hierzu wenden Sie sich an die Verkehrswacht oder an die Fahrschule.
Wichtiger Hinweis: Kranplätze müssen verdichtet sein.
Tipp: Tipps für das Formular
Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Die Daten werden verschlüsselt an die Stadt Rosenheim übermittelt.
Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider der Stadt Rosenheim weitergeleitet.
Die Voraussetzungen für Begleitpersonen gem. § 48 a FeV müssen erfüllt sein
Leider ist es aktuell noch nicht möglich, dieses Dokument online zu senden. Deshalb ist es notwendig, dieses auszudrucken und jeweils von den Erziehungsberechtigten und allen Begleitpersonen unterschreiben zu lassen und mit dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis vorzulegen.
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