Stadt Rosenheim
Sozial-, Wohnungs- und Versicherungsamt
Reichenbachstr. 8
83022 Rosenheim
Tel.: +49 (0) 80 31 / 365-1493, 365-1499
E-Mail: team-but@rosenheim.de
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Rosenheim nur für Antragsteller zuständig ist, die im Stadtgebiet Rosenheim wohnen (Postleitzahlen 83022, 83024, 83026). Falls Sie im Landkreis wohnen sollten, finden Sie ein entsprechendes Angebot auf den Seiten des Jobcenters des Landkreises Rosenheim oder im BayernPortal.
Der Antrag ist für jedes Kindertagesstätten- bzw. Schuljahr neu zu stellen
Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Die Daten werden verschlüsselt an die Stadt Rosenheim übermittelt.
Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider der Stadt Rosenheim weitergeleitet.
Die BayernID ist Ihr einheitlicher Zugang zu allen Online-Verfahren der Verwaltung. Weitere Informationen zur BayernID erhalten Sie hier.
Das Formular wird mit den Angaben aus Ihrem Bürgerkonto vobefüllt.
Noch keine BayernID? Registrierung hier.
Sie können das Formular auch ohne die BayernID nutzen. Hier ist die manuelle Eingabe Ihrer Daten notwendig.
Der Antrag kann nur von Bürgern der Stadt Rosenheim gestellt werden (Postleitzahlen 83022, 83024 und 83026).
Falls Sie im Landkreis Rosenheim wohnen, finden Sie Informationen auf den Seiten des Jobcenters oder im BayernPortal.
Bitte geben Sie an, für welches Schul- oder KiTa-Jahr der Antrag gelten soll.
Bitte prüfen Sie, ob Sie einen Anspruch auf Leistung von Bürgergeld, Wohngeld bzw. Kinderzuschlag haben.
Weitere Informationen dazu finden Sie im BayernPortal unter dem entsprechenden Suchbegriff.
Bitte beachten Sie, dass bei Bezug von Bürgergeld das Jobcenter die Kosten für den Schulbedarf übernimmt.
Bitte beachten Sie, dass bei Bezug von Sozialhilfe das Sozial-, Wohnungs- und Versicherungsamt die Kosten für den Schulbedarf übernimmt.
Bitte beachten Sie, dass bei Bezug von Leistungen nach dem AsylbLG die Asylstelle die Kosten für den Schulbedarf übernimmt.
Falls Sie einen Bescheid mit mehreren Seiten hochladen, benutzen Sie bitte für jede weitere Seite das "Plus"-Symbol.
Auszahlung zum 1. August sowie zum 1. Februar jeden Jahres. Der Betrag wird jährlich angepasst. Bei Kindern, die 6 Jahre und jünger sowie bei Kindern, die 15 Jahre und älter sind, wird eine Schulbescheinigung benötigt.
nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, max. 15,00 € mtl.; die Vorlage einer Bestätigung vom Verein ist erforderlich (Formblatt bei uns erhältlich)
Nur falls keine Leistungen von anderen Dritten, insb. nach dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz (Antragstellung beim Schul- und Sportamt), gewährt werden
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Mir ist klar, dass die Leistungen grundsätzlich mit dem/n Anbieter/n verrechnet werden. Ich bin damit einverstanden, dass für die Leistungsabwicklung und ggf. zur Erarbeitung von gemeinsamen Hilfe- und Lösungsplänen die notwendigen Sozialdaten i. S. von § 67a SGB X zwischen den beteiligten Ämtern der Stadt, dem Jobcenter Rosenheim Stadt und den betroffenen Anbietern der Leistungen erhoben und ausgetauscht werden.
Nach dem Absenden können Sie ein PDF-Formular für Ihre Unterlagen herunterladen.
Sie müssen das Formular nicht ausdrucken oder unterschreiben.
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl der Anträge zum Schuljahresbeginn die übliche Bearbeitungsdauer bei 6-8 Wochen liegt, während des Schuljahres bei ca. 2 Wochen. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.
Sie erhalten zusätzlich eine Zusammenfassung der eingereichten Daten per Nachricht in den Postkorb der BayernID.
Unsere übliche Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 2 Wochen. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.