Antrag auf erweiterte Melderegisterauskunft

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Zusammenfassung
Was können Sie hier beantragen?

Mit diesem Online-Dienst können Sie – bei berechtigtem oder rechtlichem Interesse – zusätzlich zu den Angaben der einfachen Melderegisterauskunft weitere Daten gemäß § 45 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) erhalten.

 

Folgende zusätzliche Informationen dürfen erteilt werden:

  • Tag und Ort der Geburt (bei Geburt im Ausland auch der Staat)
  • Frühere Namen
  • Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder in Lebenspartnerschaft oder nicht)
  • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • Frühere Anschriften mit Einzugs- und Auszugsdatum
  • Name, Vorname und Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Name, Vorname und Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
  • Sterbedatum und Sterbeort (bei Versterben im Ausland auch der Staat)

Wichtig:
Über andere als die oben genannten Daten dürfen keine Auskünfte erteilt werden.

Nachweis des Interesses

Für die erweiterte Melderegisterauskunft müssen Sie Ihr berechtigtes oder rechtliches Interesse an den benötigten Daten glaubhaft darlegen und mit geeigneten Unterlagen nachweisen (z. B. Mahnbescheid, Schuldtitel).
Eine pauschale Auskunft über alle erweiterten Daten ist nicht zulässig.

Wer kann diesen Antrag stellen?

Eine erweiterte Melderegisterauskunft wird nur erteilt, wenn Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse nachweisen können. Das bedeutet konkret:

  • Privatpersonen
    können den Antrag stellen, wenn sie z. B. zur Durchsetzung eigener Rechtsansprüche Informationen benötigen (z. B. Forderungen, Unterhaltsansprüche).
  • Unternehmen, Rechtsanwälte, Notare oder Behörden
    können den Antrag stellen, wenn dies zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Aufgaben erforderlich ist.

Wichtiger Hinweis:

Auskünfte im Zusammenhang mit Ahnen- und Familienforschung sowie Erbenermittlungen aus archivierten Meldekarteien werden ausschließlich vom Stadtarchiv erteilt. Bitte verwenden Sie dazu diesen Online-Dienst.

Welche Unterlagen benötigen Sie dazu?

Für die Antragstellung müssen Sie in der Regel folgende Angaben und Nachweise erbringen:

 

  • Identifizierungsdaten der gesuchten Person – es müssen mindestens drei Suchmerkmale angegeben sein (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und/oder letzte bekannte Wohnadresse in Rosenheim).
  • Das berechtigte oder rechtliche Interesse in Bezug auf die jeweils benötigten Daten muss glaubhaft dargelegt und mittels entsprechender Unterlagen (z.B. Mahnbescheid, Schuldtitel etc.) nachgewiesen werden. Eine "pauschale" Auskunft über sämtliche erweiterte Daten ist somit nicht zulässig.
  • Eigenen Identitätsnachweis (bei elektronischem Antrag z. B. mit OnlineAusweisfunktion oder über ein sicheres Nutzerkonto)
Wie läuft das Verfahren ab?
  1. Sie füllen den Online-Antrag aus und laden ggf. Nachweise hoch.

  2. Die Meldebehörde prüft, ob Ihr berechtigtes Interesse ausreichend dargelegt ist.

  3. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie die erweiterte
    Melderegisterauskunft in der von Ihnen gewählten Form (postalisch oder elektronisch).

  4. Sollte die gesuchte Person nicht eindeutig/zweifelsfrei identifiziert werden können oder eine Sperre vorliegen erhalten Sie eine neutrale Antwort

Welche Kosten entstehen?

Für die Bearbeitung einer erweiterten Melderegisterauskunft fallen Gebühren in Höhe von 13 Euro an.

 

Sie können den Betrag mit folgenden Bezahldiensten begleichen:

  • PayPal
  • Kreditkarte
 

Da es sich um eine Bearbeitungsgebühr handelt, ist die Gebühr auch dann zu entrichten, wenn die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann oder die von uns mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist.

Wie werden meine Daten verarbeitet?

Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an die Stadt Rosenheim übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider der Stadt Rosenheim weitergeleitet.

 

Einfach und sicher anmelden

Nutzen Sie den Login mit BundID oder Mein Unternehmenskonto, um den Antrag komfortabler auszufüllen:

  • Ihre persönlichen oder unternehmensbezogenen Daten werden automatisch vorausgefüllt
  • Wir können Ihnen wichtige Dokumente direkt in Ihren sicheren Postkorb zustellen

Weitere Informationen zur BundID und zum Unternehmenskonto finden Sie hier.

Formular ohne Anmeldung nutzen

Sie können den Online-Dienst auch ohne Anmeldung nutzen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Auskunft in diesem Fall per Post erhalten und es daher etwas länger dauert, bis die Antwort bei Ihnen ankommt.

Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Ihre Daten
Daten der Person, über die eine Auskunft beantragt wird

Bitte geben Sie zur eindeutigen Identifikation der gesuchten Person möglichst viele Daten an. Wir bitten um Verständnis, dass die Gebühr in Höhe von 13 Euro auch dann anfällt, wenn eine eindeutige Identifizierung aufgrund unvollständiger Angaben nicht möglich ist.

Auskunftsdaten
Nachweis

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Sonstige Angaben
Einwilligung zur Zustellung per Nutzerkonto
08031/365-1361
ewokasse@rosenheim.de
Einwohnermeldeamt
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