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Stadt Rosenheim

Schul- und Sportamt

Reichenbachstr. 8

83022 Rosenheim

Tel.: +49 (0)8031 / 365-1417 oder -1418

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Zusammenfassung

Schüler­beförderung

Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs

all fields marked with a (*) are required and must be filled out
Anmeldung

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Hinweise

Mit diesem Online-Formular können Sie einen Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges stellen Bitte füllen Sie dazu alle notwendigen Felder aus.

 

Nach dem Absenden des Formulars können Sie direkt ein Passbild hochladen. Bitte halten Sie dazu das Passbild als Datei bereit. Sie können das Foto auch direkt mit Ihrem Smartphone oder Ihrer Webcam aufnehmen.

 

Wenn Sie eine E-Mail-Adresse angeben, erhalten Sie nach dem Absenden des Formulars einen Link, mit dem Sie das Passbild auch zu einem späteren Zeitpunkt hochladen können.

 

Bitte laden Sie das Passbild zeitnah nach der Antragstellung hoch. Ohne Passbild können wir keine Fahrkarte bestellen.

 

Bitte beachten Sie, dass der Antrag automatisch an die von Ihnen angegebene Schule zur Überprüfung der Daten weitergesandt wird.

Datenschutzerklärung

Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an die Stadt Rosenheim übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider der Stadt Rosenheim weitergeleitet.

Daten des Antragstellers/Erziehungsberechtigten
Daten des Schülers/der Schülerin
Angaben zur Schule
Anspruchsvoraussetzungen

Ein Anspruch besteht nur, wenn mindestens eine der Voraussetzungen vorliegt. Gerne können Sie uns im Bemerkungsfeld noch weitere Angaben mitteilen.

Beförderungsmittel

Bitte beachten Sie, dass die Beförderung im Taxi nur in begründeten Ausnahmefällen in Frage kommt. In der Regel sind Bus und Bahn zu verwenden!

Hinweise

Sie sind verpflichet, jede Änderung der angegebenen Verhältnisse unverzüglich der Stadt Rosenheim schriftlich (per Mail oder auf dem Postweg) anzuzeigen. Bei Wegfall der Beförderungsvoraussetzungen, insbesondere beim Ausscheiden aus der Schule bzw. bei einem Umzug, müssen Sie unverzüglich die Fahrkarte über die Schule an das Amt für Schulen, Kinderbetreuung und Sport zurückgeben. Sollte die Rückgabe verspätet erfolgen, werden die dadurch entstandenen Kosten zurück gefordert. Bei vorsätzlich unrichtigen Angaben müssen Sie damit rechnen, unter Umständen strafrechtlich verfolgt zu werden.

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?
Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

 

Sie müssen den Antrag nicht ausdrucken oder unterschreiben.

 

Sofern alle Voraussetzungen vorliegen, wird die Fahrkarte direkt zugesandt, in Einzelfällen kommt es vor, dass die Fahrkarte über die Schule ausgehändigt wird.

 

Sofern Unterlagen oder Informationen fehlen oder die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorliegen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

 

Gleichzeit erhalten Sie eine Zusammenfassung in das Postfach zugestellt, mit dessen Dienst Sie sich angemeldet haben (BayernID).

 

Sie müssen den Antrag nicht ausdrucken oder unterschreiben.

 

Sofern alle Voraussetzungen vorliegen, wird die Fahrkarte direkt zugesandt, in Einzelfällen kommt es vor, dass die Fahrkarte über die Schule ausgehändigt wird.

 

Sofern Unterlagen oder Informationen fehlen oder die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorliegen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

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