Stadt Rosenheim

Schul- und Sportamt

Reichenbachstr. 8

83022 Rosenheim

Tel.: +49 (0) 80 31 / 365-1421

E-Mail: sportamt@rosenheim.de

 

Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale
für das Jahr 2025

gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien - SportFöR) gültig seit 1. Januar 2023 - Az.: H2-5880-1-20

Hinweise und Datenschutz
Daten Verein
Förder- voraussetzungen
Trainings- und Übungsleiter
Schlusserklärung
Wichtiger Hinweis

Der Antrag muss bis spätestens 3. März 2025 eingereicht werden!

Bitte fügen Sie dem Antrag die benötigten Anhänge (Trainerlizenzen, Liste) bei.

Datenschutzerklärung

Folgende Informationen möchten wir Ihnen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung [EU] 2016/679) zur Erhebung der personenbezogenen Daten im Rahmen des Zuwendungsverfahrens zur Vereinspauschale des Freistaates Bayern mitteilen:

 

Zu Art. 13 Abs. 1a) und b) DSGVO:
Die zuständige Stelle für die Erhebung der Daten im Rahmen der Beantragung von Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports des Freistaates Bayern – hier Vereinspauschale – und mithin Verantwortliche im Sinne des Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung ist die für die Antragstellerin/den Antragsteller zuständige Kreisverwaltungsbehörde. Die Kontaktdaten des zuständigen Datenschutzbeauftragten entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid bzw. wird Ihnen durch Ihre zuständige Kreisverwaltungsbehörde mitgeteilt.

Zu Art. 13 Abs. 1c) DSGVO:
Die Erhebung der personenbezogenen Daten ist notwendig, um über den Zuwendungsantrag nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien – SportFÖR) entscheiden zu können (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m Buchst. B Nr. 5.1 SportFÖR).

Zu Art. 13 Abs. 1e) DSGVO:
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich bei der zuständigen Stelle der Kreisverwaltungsbehörde weiterverarbeitet. Neben den personenbezogenen Daten des Vereinsvorstandes werden zusätzlich Ausweis-Nummer, Lizenzart (Voll- oder Zusatzlizenz), Name und Geburtsdatum des jeweiligen Trainings- und Übungsleiters gespeichert. Soweit bei Berücksichtigung einer Lizenzaufteilung zwischen zwei Vereinen unterschiedliche Kreisverwaltungsbehörden örtlich zuständig sind, werden zur Prüfung der Lizenzteilung der Name sowie die Ausweisnummer des Trainings- und Übungsleiters zwischen den Kreisverwaltungsbehörden abgeglichen.

Die im Rahmen des Antrags ermittelten Mitgliedereinheiten (ME) werden zusammen mit dem Vereinsnamen an die zuständigen Regierungen weitergeleitet (Nr. 5.1.7.3 SportFÖR). Für die Auszahlung der gewährten Fördermittel wird der Vereinsname zusammen mit den notwendigen Bankdaten an die Auszahlungsstelle (zuständige Staatsoberkasse bzw. Bankinstitut) weitergeleitet.

Zu Art. 13 Abs. 2a) DSGVO:
Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Zuwendungsverfahrens und längstens bis zu 5 Jahre gespeichert. Spätestens nach diesem Zeitpunkt erfolgt die Löschung der Daten. Trainings- und Übungsleiterdaten werden im zugrundeliegenden Softwareprogramm bereits nach Ablauf von 4 Jahren anonymisiert, soweit nach Ablauf dieses Zeitraumes keine Zuordnung des Übungsleiters zu einem Verein mehr erfolgt.

Zu Art. 13 Abs. 2b) DSGVO:
Die Antragstellerin/der Antragsteller sowie die/der betroffene Übungsleiterin/der Übungsleiter hat gegenüber der für sie/ihn zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ein Recht auf Auskunft über die sie/ihn betreffenden personenbezogenen Daten sowie gegebenenfalls auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten und im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein etwaiges Recht auf Datenübertragbarkeit.

Zu Art. 13 Abs. 2d) DSGVO:

Der Antragstellerin/dem Antragsteller sowie der Übungsleiterin/dem Übungsleiter steht ein Beschwerderecht bei den jeweils für den Datenschutz zuständigen Aufsichts- behörden zu (z. B. dem Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz)
Zu Art. 13 Abs. 2e) DSGVO: Sollte die Antragstellerin/der Antragsteller bzw. die Übungsleiterin/der Übungsleiter notwendige Informationen nicht bereitstellen wollen, kann ein Anspruch auf die Ver- einspauschale des Freistaates Bayern nicht geprüft werden. Dies hat zur Folge, dass über den An- trag nicht abschließend entschieden werden und infolgedessen auch keine Zuwendung nach den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern erfolgen kann.

Daten des Vereins
Daten Vorsitzende/r
Rechtsfähigkeit
Satzung
Jugendanteil / Beitragsaufkommen

Ist-Aufkommen

in das Ist-Aufkommen können sowohl nicht zweckgebundene als auch solche Spenden eingerechnet werden, deren Förderung beantragt wird, sowie Einnahmen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb, die durch ehrenamtliche (unentgeltliche) Tätigkeiten von Mitgliedern erzielt werden (z. B. Erlöse aus Altpapiersammlungen).

Soll-Aufkommen

Ermittlung des Soll-Aufkommens nach Mindestbeitragssätzen (bitte geben Sie die Mitgliederzahlen zum 31.12.2024 an - nur Mitglieder, welche beim BLSV, BSSB, BVS oder OSB gemeldet sind!)

Bitte tragen Sie hier nur die Zahl der Erwachsenen Mitglieder mit Behinderung ein, da diese für die 10-fach Gewichtung benötigt wird. Mitglieder mit Behinderung unter 26 Jahren erfassen Sie direkt bei der jeweiligen Altersklasse. Die Mitglieder mit Behinderung müssen zum Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres bei einer entsprechenden Dachorganisation (z. B. BVS) gemeldet sein.

Jugendarbeit

Der Verein muss aktive Jugendarbeit leisten. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn zum 31. Dezember des dem Förderjahr vorangehenden Jahres die Zahl der Kinder, Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren und jungen Erwachsenen bis einschließlich 26 Jahren mindestens 10% der Gesamtmitgliederzahl beträgt. Diese Voraussetzung entfällt für die Förderung von Vereinen zur Pflege des Behinderten-, Rehabilitations- und Seniorensports.

Steuerrechtliche Gemeinnützigkeit
Finanzielle Verhältnisse

Der Verein / die Abteilung hat geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse. Über die Einnahmen und Ausgaben wird ordnungsgemäß Buch geführt. Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erfolgt eine Rechnungslegung mittels Jahresrechnung. Rechnungsprüfungen finden regelmäßig statt.

 

Der Verein / die Abteilung ist damit einverstanden, dass die Antragsunterlagen, die Nachweise über die Mitgliederzahlen und die gesamten Buchführungsunterlagen des Vereins durch einen Beauftragten der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bzw. der zuständigen Regierung bzw. des Bayerischen Obersten Rechnungshofes geprüft werden. Auf Anforderung werden weitere Unterlagen vorgelegt.

Hinweis

Hinsichtlich der Einreichung von Übungsleiterlizenzen bitten wir die Ausführungen des Staatsministeriums des Innern für Sport und Integration zu beachten. Wir bitten um eine alphabetische Auflistung der Lizenzen.

Ausgebildete Trainings- und Übungsleiter, die im Sportbetrieb eingesetzt werden sollen
Trainings- und Übungsleiter
Schlusserklärung

Die Richtigkeit der in diesem Antrag gemachten Angaben wird hiermit bestätigt. (Der Verein erklärt, dass nur Übungsleiterlizenzen vorgelegt wurden, die im Förderjahr im Sportbetrieb des Vereins eingesetzt werden sollen.)


Zum Zeitpunkt der Antragstellung war der Verein uneingeschränkt gemeinnützig. Sollte die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt aberkannt werden, wird der Verein die Bewilligungsstelle hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.


Es ist bekannt, dass falsche Angaben oder die rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt eine Rückerstattungspflicht bezogener Leistungen einschließlich Verzinsung zur Folge haben kann. Dem Unterzeichner ist außerdem bekannt, dass falsche Angaben u.U. den Straftatbestand des Betrugs erfüllen. Mit einer Aufrechnung von Forderungen des Freistaats Bayern aus solchen Rückzahlungsansprüchen gegen eine später gewährte Vereinspauschale ist der Verein einverstanden.


Wie geht es weiter?

Leider ist es aktuell noch nicht möglich, dieses Dokument online zu senden. Deshalb ist es notwendig, ihn auszudrucken und handschriftlich zu unterschreiben und die Dokumente jeweils von den entsprechenden Stellen fertig ausfüllen und unterschreiben zu lassen.

 

Nach dem Sie den Button "Dokument erzeugen" betätigt haben, wird ein pdf erzeugt (Pop-Up-Fenster), welches Sie ausdrucken und/ oder abspeichern können.

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