Ich kenne die erziehungsbeauftragte Person und vertraue Ihr die erzieherische Führung des Minderjährigen an. Die beauftragte Person ist 18 Jahre oder älter und hat genug erzieherische Kompetenzen um einem Minderjährigen Grenzen setzen zu können, im Besonderen hinsichtlich des Alkoholkonsums. Er/Sie trägt Sorge, dass die/der Minderjährige zur angegebenen Zeit die Veranstaltung verlässt und nach Vereinbarung zu Hause ankommt. Dies bestätigt die/der Erziehungsbeauftragte mit ihrer/seiner Unterschrift.
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