Stadt Rosenheim

Bürgeramt

Königstr. 15

83022 Rosenheim

Tel.: +49 (0) 80 31 / 365-1361

E-Mail: buergeramt@rosenheim.de

Vollmacht zur Abholung

Personalausweis - eID-Karte

Hinweise
  • Haben Sie eine(n) neue(n) Personalausweis oder e-ID Karte beantragt und können Sie diese(n) nicht persönlich abholen, so können Sie eine dritte Person mit der Abholung beauftragen. Diese Person benötigt eine von Ihnen persönlich unterschriebene Vollmacht.
     
  • Die von Ihnen bevollmächtigte Person muss somit bei der Abholung Ihres neuen Personalausweises / Ihrer neuen eID-Karte die Vollmachterklärung sowie Ihre(n) alten Personalausweis / alte eID-Karte mitbringen, da sonst keine Aushändigung des neuen Dokumentes erfolgen kann.
     
  • Die von Ihnen bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können.
     
  • Bitte unbedingt beachten:
    Vergessen Sie bitte nicht, bei der Vollmachtserteilung für einen Personalausweis / für eine eID-Karte unbedingt zu erklären und zu unterschreiben, ob Sie den Brief mit der Geheimnummer, Entsperrnummer PUK) und Sperrkennwort (PIN-Brief) erhalten haben.
     
  • Sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, so ist die Abholung durch einen Bevollmächtigten
    nicht möglich. Andere Vollmachten können nicht anerkannt werden.
     
  • Erziehungsberechtigte benötigen zur Abholung des Ausweises / der eID-Karte eines über 16-jährigen
    Kindes ebenso diese Abholvollmacht.
     
  • Die von Ihnen bevollmächtigte Person ist bei der Abholung Ihres Personalausweises / Ihrer eID-Karte nicht berechtigt, die endgültige persönliche PIN für Sie in Ihrem Auftrag zu setzen.
     
  • Aus Sicherheitsgründen ist die erstmalige Einrichtung Ihrer persönlichen sechsstelligen PIN nicht übertragbar und damit von der Aushändigungsvollmacht ausgeschlossen.
     
  • Für evtl. weitere Fragen zur Abholvollmacht stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Nach dem Ausfüllen des Formulars erhalten Sie ein pdf-Dokument, welches Sie ausdrucken und den zuständigen Stellen zur Unterschrift vorlegen können.

Datenschutzerklärung

Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an die Stadt Rosenheim übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider der Stadt Rosenheim weitergeleitet.

Vollmachtgeber
Vollmachtnehmer
Weitere Erklärungen zur Abholung des Personalweises oder der eID-Karte

Bitte unbedingt beachten:
Liegt kein PIN-Brief vor, so ist eine Aushändigung des Personalausweises/ der eID-Karte an Dritte mit Vollmacht nicht möglich. Das persönliche Erscheinen des Antragstellers in der Personalausweisbehörde ist somit zwingend erforderlich.


Wird der PIN-Brief auf Antrag der Personalausweisbehörde zugesandt, ist das persönliche Erscheinen
des Antragstellers in der Ausweisbehörde erforderlich. Eine Aushändigung des Personalausweises / der eID-Karte an Dritte mit Vollmacht ist ebenfalls nicht möglich.

Die alte eID-Karte ist bei Aushändigung einer neuen eID-Karte immer abzugeben

Leider ist es aktuell noch nicht möglich, dieses Dokument online zu senden. Deshalb ist es notwendig, es auszudrucken und handschriftlich zu unterschreiben.

 

Nach dem Sie den Button "Dokument erzeugen" betätigt haben, wird ein pdf erzeugt (Pop-Up-Fenster), welches Sie ausdrucken und/ oder für eine spätere Verwendung abspeichern können.

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