Stadt Rosenheim

Fahrerlaubnisbehörde

Westerndorfer Str. 88

83024 Rosenheim

Tel.: +49 (0) 80 31 / 365-8443

E-Mail: fahrerlaubnis@rosenheim.de

 

§ 30 Fahrlehrergesetz (FahrlG);

Anzeigepflicht eines Beschäftigungsverhältnisses

Hinweise

Folgende Unterlagen legen Sie bitte dem Antrag bei bzw. vor:

  • Personalausweis
  • Lebenslauf
  • Nachweis der Schul-/Berufsausbildung
  • Führerschein
  • Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung (Anlage 5 und 6 FeV)
    (z. B. Arbeits- oder Betriebsmediziner oder Begutachtungsstelle für Fahreignung)
  • Eigenhändige Erklärung, dass keine Strafverfahren bestehen/ anhängig sind
  • Bescheinigung der amtl. Anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der Ausbildung
    (kann nachgereicht werden)
  • Nachweis über das erfolgreiche Ablegen der fahrpraktischen Prüfung und der Fachkundeprüfung
    (kann nachgereicht werden)
  • Nachweis eines Ausbildungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Ausbildungsfahrschule (Vorlage des Ausbildungsvertrags und des Ausbildungsplans zur Genehmigung erforderlich)

Wichtiger Hinweis: Kranplätze müssen verdichtet sein.

Tipp: Tipps für das Formular

Datenschutzerklärung

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Die Daten werden verschlüsselt an die Stadt Rosenheim übermittelt.

 

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