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Stadt Rosenheim

Schul- und Sportamt

Reichenbachstr. 8

83022 Rosenheim

Tel.: +49 (0)8031 / 365-1417 oder -1418

Schüler­beförderung

Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs

all fields marked with a (*) are required and must be filled out
Daten des Schülers/der Schülerin
Daten des/der Erziehungsberechtigten
Übergabe Antragsteller
Angaben zur Schule
Anspruchsvoraussetzungen
Beförderungsmittel
Hinweise

Sie sind verpflichet, jede Änderung der angegebenen Verhältnisse unverzüglich der Stadt Rosenheim schriftlich (per Mail oder auf dem Postweg) anzuzeigen. Bei Wegfall der Beförderungsvoraussetzungen, insbesondere beim Ausscheiden aus der Schule bzw. bei einem Umzug, müssen Sie unverzüglich die Fahrkarte über die Schule an das Amt für Schulen, Kinderbetreuung und Sport zurückgeben. Sollte die Rückgabe verspätet erfolgen, werden die dadurch entstandenen Kosten zurück gefordert. Bei vorsätzlich unrichtigen Angaben müssen Sie damit rechnen, unter Umständen strafrechtlich verfolgt zu werden.

Wie geht es weiter?

Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

 

Sie müssen den Antrag nicht ausdrucken oder unterschreiben.

 

Sofern alle Voraussetzungen vorliegen, erhält der/die Schüler/-in die Fahrkarte am Anfang des Schuljahres ausgehändigt.

 

Sofern Unterlagen oder Informationen fehlen oder die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorliegen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?